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Ausgabe 6/2005vom 6.11.2005Druckversion der Zeitung (pdf-Format ohne weiterführende Links). |
Herausgeber und verantwortlich im Sinne des
Pressegesetzes Karen Schillings, Die Zeitschrift erscheint alle 2 Monate Liebe Leser, unsere Zeitung November 2005 erscheint mit einigen Tagen Verspätung. Wir bitten dies zu entschuldigen. Dafür gibt es wieder jede Menge Informationen und neue Urteile zu den Bereichen des gutachtenrelevanten Sozialrechts. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr Team vom Sozialmedizinischen Verlag und www.uwendler.de . |
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Kein "aG" bei Notwendigkeit von ständiger Begleitung - LSG NRW - Urteil vom 25.08.2005 - Az.: L 7 SB 176/04 - Einem an Demenz erkranktem Menschen, der wegen der Beeinträchtigung seines Orientierungsvermögens und seines unkontrollierbaren Bewegungsdranges der Führung durch eine Begleitperson bedarf, steht der Nachteilsausgleich "aG" allein deswegen nicht nicht zu. Hinzukommen muss vielmehr eine so starke Selbstgefährdung oder Gefährdung Dritter, dass eine verantwortungsbewusste Begleitperson ihn im innerstädtischen Fußgängerverkehr nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl befördern würde. <<< nach oben >>> Kein "aG" wegen Adipositas - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.07.2005 - Az.: L 4 SB 54/05 - Begründen die festgestellten Funktionseinschränkungen für sich nicht das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, sondern verursacht erst das Hinzutreten einer Adipositas per magna die Geheinschränkung, sind die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "aG" nicht erfüllt. Das Gehen mit einem Rollator ist rechtlich der Fortbewegung mit fremder Hilfe nicht gleichzustellen. <<< nach oben >>> GdB für Krebserkrankung ab deren Feststellung - Bayerisches Landessozialgericht - Urteil vom 30.06.2005 - Az.: L 15 SB 86/04 - Bei einer Krebserkrankung ist der für diese Erkrankung in den AHP vorgesehene GdB erst ab dem Zeitpunkt festzustellen, in dem das Vorliegen dieser Erkrankung gesichert ist. <<< nach oben >>> Kein "RF" trotz erhöhter Unfallgefahr im Rollstuhl - Bayerisches Landessozialgericht - Urteil vom 30.06.2005 - Az.: L 15 SB 106/04 - Trotz schwerer Bewegungsstörung und Unfallgefährdung infolge verringerter Knochendichte kann ein behinderter Mensch - im vorliegenden Einzelfall - in zumutbarer Weise mit seinem Rollstuhl und einer Begleitperson einen großen Teil öffentlicher Veranstaltungen besuchen (Nachteilsausgleich "RF"), auch wenn er Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen meiden muss. Zu berücksichtigen ist bei der Beurteilung auch, dass im allgemeinen auf einen Rollstuhlfahrer in der Öffentlichkeit mehr Rücksicht genommen wird als auf einen Menschen, der nicht offensichtlich schwer behindert ist. <<< nach oben >>> Impfschaden nur bei empfohlener Impfung möglich - Bundessozialgericht - Urteil vom 20.07.2005 - Az.: B 9a/9 VJ 2/04 R - Für die Annerkennung eines Impfschadens ist zwingend Voraussetzung, dass die Impfung den einschlägigen Impfempfehlungen der dafür zuständigen Behörden entspricht. Das ist bei Schutzimpfungen mit einem zum Zeitpunkt der Impfungen noch nicht zugelassenen Impfstoff nicht der Fall. Entschädigung ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu gewähren. <<< nach oben >>> Zu den Voraussetzung für die Pflegestufe II - Landessozialgericht Baden-Württemberg - Urteil vom 13.05.2005 - Az.: L 8 VG 1018/04 - Bei Beurteilung der Frage, ob die Schädigungsfolgen so schwer sind, dass sie dauernd eine außergewöhnliche Pflege erfordern und deshalb ein Anspruch auf Pflegezulage nach Stufe II besteht, ist ein Beurteilungskriterium die Funktionsfähigkeit der Arme und Beine. Die in den AHP vorgenommene Abstufung zeigt nämlich, dass das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wesentlich von der Gebrauchsfähigkeit der Arme und Hände abhängt. Je stärker Hände und Arme in ihrer Funktion eingeschränkt sind, desto größer sind die Behinderung und desto höher der Pflegaufwand. <<< nach oben >>> Leistungen nach dem OEG grundsätzlich auch bei Gewalttaten im Strafvollzug - Bayerisches Landessozialgericht - Urteil vom 05.04.2005 - Az.: L 15 VG 4/03 - Ausgehend von dem Gedanken, dass die Verurteilung eines Täters wegen der von ihm begangenen Straftat eine Zäsur zwischen dem früheren strafbaren Verhalten des Täters und dem anschließend auf seine Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzug darstellt, dürften Verletzungen eines Häftlings durch Mitgefangene, selbst wenn sich dabei gefängniseigentümliche Gefahren verwirklichen, dem Strafgefangenen nicht als mittelbare Folge seiner eigenen Straftat leistungsausschließend zugerechnet werden. Stattdessen ist lediglich auf das konkrete Verhalten des Opfers im Strafvollzug selbst abzustellen, um die Voraussetzungen eines Versagungsgrundes nach § 2 Abs.1 Satz 1 OEG zu prüfen (Revision beim Bundessozialgericht anhängig - B 9a VG 2/05 R -). <<< nach oben >>> Landau-Kleffner-Syndrom ist keine Impfschadensfolge - Bayerisches Landessozialgericht - Urteil vom 05.04.2005 - Az.: L 15 VJ 3/02 - Bis heute existiert keine hinreichend gesicherte Lehrmeinung zur Ätiologie und Pathogenese des Landau-Kleffner-Syndroms. Ebensowenig gibt es Erkenntnisse über einen generellen Zusammenhang zwischen Impfungen (speziell gegen Masern, Röteln, Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Poliomyelitis) und dem Landau-Kleffner-Syndrom. Dessen Anerkennung als Impfschaden scheidet damit unter allen rechtlichen Gesichtspunkten aus. <<< nach oben >>> Keine Erstattung von Kosten für Akupunkturbehandlung - Bayerisches Landessozialgericht - Urteil vom 31.05.2005 - Az.: L 15 VJ 1/04 - Kosten einer Akupunkturbehandlung, die wegen Impfschadensfolgen im Bereich der Lendenwirbelsäule durchgeführt werden, sind nicht von der Versorgungsverwaltung zu übernehmen. Beschädigte haben Anspruch auf Heilbehandlung entsprechend den Vorschriften für Leistungen, zu denen die Krankenkasse ihren Mitgliedern verpflichtet ist. Die Akupunkturbehandlung gehört nicht zu den Krankenkassen-Leistungen. <<< nach oben >>> "Hereinwachsen" in den Anspruch nach dem OEG - LSG NRW - Urteil vom 06.09.2005 - Az.: L 6 VG 49/00 - Wird ein Ausländer, der sich nicht rechtmäßig in der BRD aufhält, Opfer einer Gewalttat, steht ihm keine Entschädigung nach dem OEG zu. Entschädigung ist aber zu gewähren, sobald sein Aufenthalt rechtmäßig wird. Voraussetzung für Leistungen nach dem OEG ist nämlich nicht, dass sich die Gewalttat zu einem Zeitpunkt ereignet hat, in dem sich der Geschädigte rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. <<< nach oben >>>
Geschwister sind als Prozessbevollmächtigte ausgeschlossen - LSG NRW - Beschluss vom 21.09.2005 - Az.: L 10 B 7/05 SB - Privatpersonen, die geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten vor Gericht betreiben, ohne dass ihnen das mündliche Verhandeln vor diesem Gericht gestattet ist, sind von der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ehegatten Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie, aber für Geschwister. <<< nach oben >>> Unzutreffende Anhörung begründet keine Bösgläubigkeit - Bayerisches Landessozialgericht - Urteil vom 28.07.2005 Az.: L 15 BL 11/04 - Führt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse zum Entfall einer Sozialleistung, kommt eine (rückwirkende) Rückforderung der zu Unrecht erbrachten Leistungen nur in Betracht, wenn der Leistungsempfänger wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der Anspruch weggefallen ist. Diese Bösgläubigkeit wird durch ein Anhörungsschreiben des leistenden Behörde (§ 24 SG X) nicht hervorgerufen, wenn das Schreiben inhaltlich unzutreffend ist. <<< nach oben >>> Übernahmeantrag von Gutachtenkosten nach § 109 SGG auch nach Jahren noch möglich - Hessisches Landessozialgericht - Beschluss vom 29.09.2005 - Az.: L 5 B 148/05 R - Allein der Umstand, dass der Antrag des Klägers auf Kostenübernahme erst mehr als zwei Jahre nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache gestellt worden ist, führt noch nicht zum Verlust des Anspruchs. Denn der Antrag auf Übernahme der Gutachtenskosten auf die Staatskasse ist nicht an die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen gebunden. Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), wonach der Anspruch eines Zeugen oder Sachverständigen auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird, ist auf den Kostenübernahmeanspruch aus § 109 SGG nicht anwendbar. <<< nach oben >>> Zur Anerkennung eines Bandscheibenschadens - BSG - Urteil vom 31.5.2005 - Az.: B 2 U 12/04 R - Eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule bedingt - neben einem objektivierten Schaden durch Veränderung an der Bandscheibe - chronische oder chronisch wiederkehrende Beschwerden mit Funktionseinschränkungen. Für die Anerkennung einer Erkrankung als BK 2108 müssen
folgende Tatbestandsmerkmale gegeben sein. <<< nach oben >>> Keine Dauerrente, wenn Besserung durch Kniegelenksimplantat möglich ist. Ein Kläger muss sich zur Verbesserung seines Leistungsvermögens auch
auf die Einbringung eines Kniegelenksimplantates verweisen lassen. Auch
wenn die Operation nicht duldungspflichtig ist und zu einem späteren
Zustand durchgeführt werden soll, führt dies nicht dazu, dass an Stelle
der Zeitrente eine Dauerrente zu bewilligen ist. Auch wenn die
Implantation eines Kunstgelenks nicht von vorn herein mit einer
Erfolgsgarantie verbunden werden kann, verbleibt es doch bei der auch von
Sachverständigen geteilten Einschätzung, dass eine Besserung der
Leistungsfähigkeit nach Einbringung des Knieimplantates eher nicht
unwahrscheinlich ist. Allein darauf stellt das Gesetz ab und nicht auf
eine Zumutbarkeit oder Duldungspflicht des medizinischen Eingriffs
(Hessisches Landessozialgericht - Az.: L 2 RJ 191/04 - Urteil vom
26.07.2005 <<< nach oben >>> Zum Beweiswert eines medizinischen Sachverständigengutachtens zur Erwerbsfähigkeit - Bayerisches Landessozialgericht - Urteil vom 24.08.2005 - Az.: L 16 R 223/04 - Die Frage nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit ist nicht nur eine medizinische, sondern vorrangig eine Rechtsfrage. Dabei ist die Beurteilung eines Versicherten durch einen ärztlichen Sachverständigen nur eine Komponente des komplexen Begriffes der Erwerbsfähigkeit. Neben den medizinischen Befunden, Diagnosen und Beurteilungen, kommt auch in aller Regel dem Umstand Beweiswert zu, dass ein Versicherter eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat oder noch ausübt. Die Tatsache der Ausübung einer zumutbaren Tätigkeit besitzt in der Regel einen stärkeren Beweiswert als die scheinbar dies ausschließenden medizinischen Befunde. Wird unter betriebsüblichen Bedingungen eine Beschäftigung ausgeübt, mit der ein Arbeitseinkommen von mehr als geringfügigem Wert erzielt wird, so kann im Rahmen der Beweiswürdigung Erwerbsfähigkeit selbst dann angenommen werden, wenn die erhobenen medizinischen Befunde für sich allein betrachtet ein anderes Ergebnis nahelegen würden. <<< nach oben >>> Betreuungsbedarf gehört nicht zum Bereich der Ernährung - BSG - Urteil vom 01.09.2005 - Az.: B 3 P 5/04 R Allgemeiner Betreuungsbedarf darf nicht im Bereich der Ernährung berücksichtigt werden. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI ist im Bereich der Ernährung lediglich das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung als pflegerelevante Verrichtungen zu berücksichtigen. Die Zubereitung der Mahlzeiten ist nach dem abgeschlossenen Katalog der pflegerelevanten Verrichtungen keine Verrichtung im Bereich der Grundpflege, sondern gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI Teil der hauswirtschaftlichen Versorgung. Ein Hilfebedarf in diesem Bereich könnte, selbst wenn die Verrichtungen von der Pflegeperson vollständig übernommen werden müssten, im Rahmen der Grundpflege nicht berücksichtigt werden. <<< nach oben >>> Instant-Dickungsmittel gehen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung - BSG - Urteil vom 5.7.2005 - Az.: B 1 KR 12/03 R Bei einem Instant-Dickungsmittel handelt es sich jedoch weder um ein Heilmittel noch um ein Arzneimittel. Es gehört auch nicht zu den Nahrungsmitteln, die ausnahmsweise als Teil der enteralen Ernährung von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind. Entgegen der Ansicht der Revision kann das Dickungsmittel auch nicht als Hilfsmittel angesehen werden. <<< nach oben >>> Keine Erstattung von Schreibauslagen für Befundbericht - LSG NRW - Beschluss vom 22.08.2005 - Az.: L 4 B 7/05 - Bei einer schriftlichen Auskunft im Sinne von Nr. 200 der Anlage 2 zu § 10 JVEG (Befundbericht) handelt es sich um eine schriftliche Zeugenaussage, für die Schreibauslagen nicht zu ersetzen sind. <<< nach oben >>> Zuschlag für Berufssachverständige - Bayerisches Landessozialgericht - Beschluss vom 14.07.2005 - Az.: L 15 B 14/02 RJ KO - Ein pensionierter Arzt kann gleichwohl eine Sachverständigentätigkeit als Beruf ausüben und ist damit grundsätzlich berechtigt, bei der Abrechnung von Gutachten einen Zuschlag als Berufssachverständiger zu erheben. <<< nach oben >>>
Wird eine Vollrente erstritten, ist in der Regel die Höchstgebühr nach der BRAGO angemessen. - Hessisches Landessozialgericht - Beschluss vom 26.01.2004 - Az.: L 12 B 90/02 RJ - Bei einem Rechtsstreit über die Bewilligung einer Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist wegen der meist existenziellen Bedeutung der Angelegenheit in der Regel die Höchstgebühr gerechtfertigt, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten wird. Bei der Gesamtbeurteilung sind alle nach § 12 Abs. 1 BRAGO maßgebenden Kriterien grundsätzlich als gleichwertig zu behandeln, wobei einzelne Umstände jedoch prägend für die Gesamtsituation sein können und die übrigen in ihrer Bedeutung zurückdrängen. Dies trifft auf den vorliegenden Fall wegen der existenziellen Bedeutung des Rechtsstreits für den Kläger zu. Sein Klageziel war die unbefristete Bewilligung einer Vollrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Hiervon ist bei der Bewertung der Bedeutung der Angelegenheit für den Kläger auszugehen. Neben der ihm schließlich im Rahmen des zustande gekommenen Vergleichs nur auf 3 Jahre befristet bewilligten vollen Erwerbsminderungsrente verfügt der Kläger, der bis dahin noch halbtags beschäftigt war und Arbeitslosenhilfe bezog, über kein weiteres Einkommen. <<< nach oben >>>
Castendiek / Hoffmann Na also, es geht doch. War das Handbuch Sozialrechtsberatung schon ein
Schritt in die Richtung "Recht praktisch", dann ist "das
Recht der behinderten Menschen" die konsequente Fortsetzung. Wenn doch
das Buch von Rothkegel, "Sozialhilfe", auch so wäre! <<< nach oben >>> Brühl / Kessler et al. Dieses Buch ist die praktische Ergänzung zum bereits rezensierten Buch
über Sozialhilfe. Wurde dort kritisiert, daß es eher ein Lehrbuch sei als
zum täglichen Gebrauch geeignet, so ist das jetzt vorliegende Werk die
praktische Umsetzung. Rechtsanwältin M. Schörnig <<< nach oben >>>
Die nächste Ausgabe unserer Zeitschrift erscheint im Januar 2006! <<< nach oben >>> |
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