Rechtsprechung zum Nachteilsausgleich "G"

 

1. Keine Erstattung von Fahrtkosten durch feststellende Behörde bei verspäteter Feststellung des Nachteilsausgleichs "G"  
1. Für den Nachteilsausgleich "G" ist es ausreichend, wenn der Behinderte häufig gehindert ist ortsübliche Wegstrecken zu Fuß zurückzulegen.
2. Zur Gehbehinderung bei interstitieller Cystitis (SG Düsseldorf).
3. Eine Herzerkrankung und ein Diabetes die jeweils mit einem Einzel -GdB von 40 zu bewerten sind reichen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs "G" nicht aus.
4. Erhebliches Übergewicht stellt zwar in der Regel keine Behinderung dar, kann aber den Nachteilsausgleich G (erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) begründen. 
5. Nachteilsausgleich "G" nur bei Schwerbehinderteneigenschaft. (LSG Brandenburg)
6. Zur "Verzahnung" der Nachteilsausgleiche "G" und "B" (BSG 10.12.2003)
7. Zu den Nachteilsausgleichen "G" und "B" bei tauben Kindern (SG Dresden 30.07.03)
8. Nachteilsausgleich "G" bei Funktionseinschränkung einer unteren Gliedmaße ( LSG Berlin 18.05.2004)
9. Nachteilsausgleich "G" nicht bei GdB von 30 für untere Gliedmaßen (LSG Saarland 5.10.2004)
10. Für die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs "G" sind Gehstreckentests nicht geeignet (LSG-BB - 14.12.2004)
11. Beeinflussung der Gehfähigkeit durch Adipositas ist zu berücksichtigen (LSG BB - 08.06.06)
12. "G" bei Schmerzzuständen (LSG Berlin-Brandenburg - 18.03.2008)
13. "G" unter Berücksichtigung einer Adipositas (BSG - Urteil vom 24.04.2008)
14. Kein "G" wegen Auswirkungen von Medikamenteneinnahme oder Trigeminusschmerzen (LSG NRW - Urteil vom 27.08.2008)
15. Merkzeichen "G" nach den VMG (LSG BW - Urteil vom 14.08.2009)
16. Adipositas kann zu Merkzeichen "G" führen (LSG BBR - Urteil vom 15.04.2010)
17. Kein "G" wegen Angstzuständen und Panikattacken (LSG NSB  - Urteil vom 28.09.2010)
18. "G" bei außergewöhnlichem Schmerzsyndrom (LSG BBR - Urteil vom 18.08.2011)
19. Gehtests ungeeignet für die Feststellung von "G" (LSG BBR - Urteil vom 21.10.2011)


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